Sachverständigenrat zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen

Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Frühjahr 2023 die Gründung eines Sachverständigenrates zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen beschlossen. In den vergangenen Jahren sind in allen (Erz- )Bistümern Verfahren, Maßnahmen und Prozesse zur Prävention und Intervention umgesetzt worden. Der künftige Sachverständigenrat soll durch das Monitoring der bestehenden Maßnahmen der katholischen Kirche zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen ein Gesamtbild der institutionellen Umsetzung ermöglichen. Erkenntnisse hieraus sowie Empfehlungen des Sachverständigenrates zur Weiterentwicklung werden an die Bischöfe als Verantwortliche für den Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalterfahrungen in den (Erz-)Bistümern gegeben.

Die Mitglieder des Sachverständigenrates sollen verschiedenen Disziplinen und Professionen angehören mit Expertise im Themenfeld „Sexueller Missbrauch und Gewalterfahrungen“ (z. B. Recht, Medizin, Psychologie, Soziologie, Kriminalistik) sowie mit Kenntnissen in den Bereichen Monitoring, Prozess- und Qualitätsmanagement.

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen einer Auswahlkommission, der keine kirchlichen Vertreter angehören. Die Kommission setzt sich aus fünf in solchen Auswahlverfahren bewährten und erfahrenen Expertinnen und Experten zusammen. Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz, der Bundesvorstand der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen, der Weiße Ring e. V. sowie das Deutsche Jugendinstitut e. V. sind um Benennung von Personen für die Auswahlkommission gebeten.

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